Reverse-Charge-Verfahren im Dachdeckerhandwerk

Was bedeutet §13b UStG für Handwerksbetriebe?

§13b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) regelt das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren. Dabei wird die Umsatzsteuer nicht vom leistenden Dachdeckerbetrieb, sondern vom Auftraggeber ans Finanzamt abgeführt. Das betrifft viele Dachdecker, vor allem wenn sie als Subunternehmer für Bauunternehmen tätig sind.

Zu sehen ist ein Handwerker mit einem Klemmbrett und er zeigt eine Rechnung.
Behalten Sie den Durchblick

Wann gilt §13b UStG im Dachdecker-handwerk?

Beispiel:
Ein Dachdeckerbetrieb arbeitet für einen Generalunternehmer am Neubau eines Mehrfamilienhauses. Der Generalunternehmer ist selbst in der Baubranche tätig – daher gilt §13b, und die Rechnung wird ohne Umsatzsteuer gestellt.

Beachten Sie die Pflichtangaben

Was gehört auf die Rechnung nach §13b UStG?

Wird §13b angewendet, darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Stattdessen muss folgender Hinweis auf der Rechnung stehen:

„Leistungsempfänger ist Schuldner der Umsatzsteuer gemäß §13b UStG.“

Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Rechnungen: 

Vermeiden Sie typische Fehler

Typische Fehler beim Arbeiten nach §13b

Vermeiden Sie typische Fehler

Vorteile von §13b UStG für Dachdecker

Fazit

§13b UStG gehört zur täglichen Praxis für Dachdecker

Kunde prüfen:

Erbringt der Auftraggeber selbst Bauleistungen?

Software nutzen:

Achte darauf, dass deine Rechnungssoftware §13b-konforme Rechnungen unterstützt.

Tipp für smartDach-Nutzer

In unserer Software smartDach kannst du bereits in der Projektierung einen Haken für §13b setzen. Dadurch werden alle zugehörigen Projekte und Rechnungen automatisch korrekt nach dem Reverse-Charge-Verfahren erstellt.

Internes Wissen

Schulen Sie Buchhaltung und Mitarbeiter – insbesondere bei gemischten Leistungen.

Absicherung:

Im Zweifel schriftliche Bestätigung vom Auftraggeber einholen.

Auch wenn §13b UStG auf den ersten Blick kompliziert wirkt – für Dachdecker ist es wichtig, zu wissen, wann das Reverse-Charge-Verfahren gilt und wie man korrekte Rechnungen schreibt. Wer die Regelungen kennt und sauber dokumentiert, vermeidet Ärger mit dem Finanzamt und zeigt gleichzeitig seine Professionalität im Handwerk.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine steuerliche Beratung dar. Für konkrete Fälle wende dich bitte an deinen Steuerberater*in.

Du hast weitere Fragen zum Thema Reverse-Charge Verfahren im Handwerk? Kein Problem – schreib uns einfach eine Mail oder Ruf uns an!