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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma A. Icking GmbH

1. Gültigkeit der Bedingungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der A. Icking GmbH und dem Käufer abgeschlossenen Verträge.
1.2 Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn A. Icking GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von A. Icking GmbH.
1.4 Das Softwareprogramm der Firma A. Icking GmbH ersetzt keine sorgfältige eigene Analyse des jeweiligen Bauvorhabens im Hinblick auf die jeweils einzelprojekt- und bedarfsgerechte Erstellung des Angebotes.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die dauerhafte Überlassung der Anwendungssoftware und der dazugehörigen Programmdokumentation sowie die Einräumung eines nichtexklusiven Nutzungsrechtes daran.
2.2 Mit dem Erwerb des Produktes erhält der Käufer nur das Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst (Urheberrecht etc.) ist damit nicht verbunden. Zum Nutzungsrecht siehe nachstehend Ziffer 3.

3. Software und Nutzung

3.1 Die Beschaffenheit der Software ergibt sich aus der Funktionsbeschreibung.
3.2 A. Icking GmbH räumt dem Käufer bei vollständiger Kaufpreiszahlung das zeitlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der Software ein. Das Nutzungsrecht beschränkt sich im Rahmen des normalen Gebrauchs auf die Installation der Software und die Anfertigung von Sicherungskopien, das Laden der Software in den Arbeitsspeicher.

4. Keine Weitergabe, keine Weitervermietung

4.1 Die Software unterliegt dem Urheberrechtsschutz. Dies gilt auch für die mit der Software verbundenen Datenbanken. Der Käufer darf die Software einschließlich der Dokumentation bestimmungsgemäß selbst nutzen. Eine Weitergabe des Programms oder die unentgeltliche oder entgeltliche Überlassung des Programms an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von der A. Icking GmbH unzulässig
4.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Daten der Software oder der mit der Software verbundenen Datenbanken und Leistungskataloge mittels anderer Import-Schnittstellen einzulesen und/oder zu editieren und/oder mittels Export-Schnittstellen in anderer Form wiederzugeben.
4.3 Eine Übertragung, Veränderung, Verbindung oder anderweitige Verbreitung durch Überspielen, gleich welcher Form, ist ohne vorherige Zustimmung von der A. Icking GmbH unzulässig.

5. Aktualisierung, Installation und Datensicherung

5.1 Die A. Icking GmbH ist berechtigt aber nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Software vorzunehmen. Anspruch auf diese Aktualisierungen haben nur Käufer, die zusätzlich zum Kaufvertrag auch einen Softwarepflegevertrag mit der A. Icking GmbH abgeschlossen haben.
5.2 Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Systemvoraussetzungen (Hardware und sonstige Software) vorhanden sind, um die Software zu installieren.
5.3 Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass ein ausreichender Virenschutz die gesamte Laufzeit der Software von der A. Icking GmbH besteht und aufrecht erhalten bleibt.
5.4 Die A. Icking GmbH ist jederzeit ein Zugang per Internet im System des Kunden zu gewähren, falls A. Icking Remote-Hilfestellungen geben soll. Falls der Kunde keine Internetwartung wünscht, unterbreitet die A. Icking GmbH auf schriftliche Anfrage ein entsprechendes Angebot einer nicht Online-Prüfung-Wartung.

6. Gewährleistung

6.1 Keine Software arbeitet zu 100 % fehlerfrei. Die A. Icking GmbH gewährleistet, dass die Software unter normalen Betriebsbedingungen ohne wesentliche Einschränkung für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch angewandt werden kann.
6.2 Falls der Kunde berechtigte Mängel rügt, wird A. Icking die Mängel beseitigen. Die Nacherfüllung kann nach Wahl von der A. Icking GmbH durch Mängelbeseitigung an der Software oder durch Neulieferung der Software oder einzelner Teile der Software erfolgen.
6.3 Der Käufer ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der Software und deren Installation diese – soweit möglich und zumutbar – auf eventuelle offensichtliche Mängel zu untersuchen. Eventuelle Mängel sind der A. Icking GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
6.4 Falls der Kunde wegen fehlerhafter Nachbesserung oder mit Zustimmung von der A. Icking GmbH vom Vertrag zurücktritt, hat er für die Dauer der Nutzung eine angemessene Nutzungsgebühr zu zahlen.
6.5 Die A. Icking GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich derer etwaiger Erfüllungsgehilfen von der A. Icking GmbH beruhen.
6.6 Soweit die A. Icking GmbH keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung belastet werden kann, ist die Schadenersatzhaftung auch auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, maximal auf einen Betrag von € 5.000,00.

7. Vertragsverletzungen durch Käufer

7.1 Bei wesentlichen Vertragsverletzungen des Käufers (z.B. Nichtzahlung des Kaufpreises oder der Wartungsgebühren, unberechtigte Überlassung der Software an Dritte, Eingriffe in die Software etc.) kann die A. Icking GmbH vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat der Käufer sämtliche von der A. Icking GmbH erhaltenen Gegenstände in schriftlicher Form, auf Datenträger etc. an A. Icking zurückzugeben.
7.2 Des Weiteren schuldet der Käufer für den Fall des erklärten Rücktritts durch die A. Icking GmbH eine angemessene Nutzungsgebühr. Eine solche Nutzungsgebühr hat er auch zu zahlen, wenn er selbst vom Vertrag zurücktritt.

8. Vertraulichkeit

8.1 Die A. Icking GmbH und der Käufer verpflichten sich wechselseitig, Know-How und Betriebsgeheimnisse, die sie bei Durchführung der Zusammenarbeit miteinander erfahren, und sämtliches Know-How, dass nicht allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten geheim zu halten, ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. Diese Vertraulichkeit gilt auch für den Fall, dass die Vertragsbeziehung der Parteien endet. 

9. Gerichtsstand und Erfüllungsort

9.1 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der A. Icking GmbH.
9.2 Gerichtsstand ist, sofern der Käufer Kaufmann ist, Sitz der Firma A. Icking GmbH.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Die A. Icking GmbH empfiehlt dem Käufer dringend, einen Wartungsvertrag abzuschließen.
10.2 Sollte eine der vorgenannten Bedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen